Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule „Reitsportanlage Großziethen“ und dem Reitschüler bzw. dem
gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen.
§ 2 Vertragsdauer
Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen.
Die monatliche Pauschale wird von uns immer am 3. des Monats per Lastschrift eingezogen. Bei Urlaub ihrerseits und Krankheit gibt es Ersatzstunden.
Es gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste. Reitunterricht findet das ganze Jahr statt, auch an Feiertagen und in den Ferienzeiten, Ausfallzeiten
werden rechtzeitig bekannt gegeben.
§ 2a Gültigkeitsdauer 10er Karten
10er Karten haben eine Gültigkeit von 11 Wochen, d.h. die 10 Reitstunden müssen innerhalb dieser Zeit verbraucht sein, sonst verfallen sie.
§ 3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen – Kurse
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen der Reitstunde nicht in Anspruch, besteht weder Anspruch auf anteilige oder volle Rückerstattung der vereinbarten Teilnahmegebühr, noch auf anteilige oder vollständige Nachholung der Reitstunde. Gebuchte Reitstunden sind spätestens 48 Stunden vorher abzusagen, anderenfalls werden sie – unabhängig von den Absagegründen – berechnet.
§ 4 Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht wird an den im Aushang genannten Terminen erteilt. Bei einer durch den Reitschüler zu vertretenen Nichtinanspruchnahme einer
vereinbarten Reitstunde besteht kein Anspruch auf Ersatz. Falls eine Teilnahme am Reitunterricht für im Voraus bekannte Termine nicht möglich ist, (z.B. Klassenfahrt oder Ferien) bieten wir hierfür Ersatztermine an. Die Reitsportanlage Großziethen ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrerin wahlweise einen Ersatztermin anzubieten oder die anteilige Kursgebühr zu erstatten. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht nicht gezahlt, so ist die Reitsportanlage Großziethen berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen. Die Reitschüler sollten, mindestens 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage erscheinen, um wenn möglich ihr Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu trensen und zu satteln.
Für den Reitunterricht benötigte Reitausstattung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte, Sporen, etc.) sind selber mitzubringen.
§ 5 Sicherheitsvorschriften
Das Tragen der folgenden Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Eine lange Hose, feste Schuhe mit Absatz – auf dem Pferd/Pony – eine
splittersichere Sicherheitsreitkappe (TÜV geprüft), ansonsten erlischt der Versicherungsschutz. Bei Zuwiderhandeln eines Teilnehmers, ist der Reitlehrer berechtigt, diesen vorübergehend von dem Reitunterricht auszuschließen. Das Rauchen ist in den Stallungen und in der Reithalle der Reitsportanlage Großziethen nicht gestattet.
§ 6 Einstufung der Reiter
Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Reitstunden.
§ 7 Haftung
Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Schulpferden der Reitsportanlage Großziethen statt. Die Reitsportanlage Großziethen haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitsportanlage Großziethen keine Haftung.
§ 8 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der mit der Reitsportanlage Großziethen abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen. Die postalische Anschrift der Reitsportanlage Großziethen lautet c/o Andreas Krüger, Friedhofsweg 1, 12529 Schönefeld OT Großziethen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schönefeld
§ 9 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
Die Reitsportanlage Großziethen behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Reitsportanlage Großziethen wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.